Lizenzbestimmungen Grillnbergerteich:
Befischung: vom 1.Jänner bis 31.Dezember (mit Ausnahme des Schonmonates MAI) Friedfische mit zwei Stangen und angedrückten Widerhaken (Schonhaken).
Tagesbeschränkung: Pro Woche sind 2 Fischtage erlaubt. Jeder Jahreslizenznehmer hat seinen Namen vor Ausübung des Angelns auf dem in der Fischerhütte angebrachten Wandkalender einzutragen. Nur bei Entnahme von Edelfischen ist deren Größe sowie das Fangdatum unverzüglich im Fangverzeichnis der Jahreslizenz einzutragen.
Fangbeschränkung: Pro Fischtag dürfen 2 Edelfische behalten werden. Insgesamt darf pro Fischtag die Anzahl von 5 gefangenen und entnommenen Fischen nicht überschritten werden. Nach Entnahme von 2 Edelfischen ist das Angeln einzustellen.
Jahreslizenznehmer dürfen maximal 30 Edelfische (davon maximal 3 Zander) entnehmen! Zander und Hecht sind auf der Liste in der Hütte einzutragen
Mindestmaße der Edelfische: Karpfen 38cm Schleie 30cm, Hecht 60 cm, Zander 50 cm
Besondere Bestimmungen:
Anfüttern und Hineinwerfen von Aufbrüchen verboten!
Nachtfischen verboten! Lebendköderfisch verboten!
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen im Beisein eines Jahreslizenznehmers mitfischen (ohne dass sich dadurch die Menge der erlaubten Angelgeräte und Fangmengen erhöht).
Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet als Letzter die Hütte sowie das Tor abzusperren.
Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen, gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Lizenzbestimmungen Traun:
Jahresfangbegrenzung 30 Stk Edelfische je Fließgewässer. Mindestmass für Forellen und Saiblinge 30 cm, Äsche 40 cm, alle übrigen gesetzliches Mindestmass. Der Fischfang ist von 2 Std. vor Sonnenaufgang bis 2 Std. nach Sonnenuntergang mit maximal 2 Angelruten, oder alternativ mit 1 Angelrute inkl. 3 Nyphen erlaubt. Beim Signalkrebsfischen Krebskorb/Krebsteller erlaubt, keine Fischreusen!!! Entnahme unbegrenzt. Das Nachtfischen ist von 1. Juni bis 30. September erlaubt. Maximal 3 Fischtage pro Woche und Gewässer (Montag bis Sonntag). Der Fischtag ist vor Beginn und die entnommenen Fische sofort einzutragen. Signalkrebsfischen ganzjährig erlaubt, (7 Tage/Woche). Entnahme pro Fischtag höchstens 5 Stück, davon 3 Edelfische pro Tag. Als Edelfische sind alle Salmoniden, Karpfen und Hechte zu verstehen. Nach dem Fang von 3 Edelfischen ist das Fischen einzustellen. Spinnfischen vom 1. April bis 30. November erlaubt. In den Monaten Jänner und Dezember ist nur das Spinnfischen auf Hechte mit einer Ködergrösse ab 12 cm erlaubt, von 15. Februar bis 30. März ist generelles Fischverbot, ein Unterfangkescher, Hakenlöser, Fischtöter und ein Massband sind mitzuführen. Der Lizenznehmer hat sich in Griffnähe seiner Angelgeräte aufzuhalten. Fischerreischutorgane haben das Recht bei groben Verstössen die Lizenz zu entwerten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Am Jahresende ist die Lizenz bei der Ausgabestelle gem. Fischereigesetz abzugeben (Fangstatistik).